Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Personalvermittlung durch Schichtfix (Arbeitgeber / Auftraggeber) · Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Vermittlungsleistungen von Schichtfix, Ehmsenstraße 14, 45889 Gelsenkirchen (Anbieterangaben siehe Impressum; nachfolgend „Schichtfix“), gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Schichtfix ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistung von Schichtfix

  1. Schichtfix sucht, wählt vor und stellt dem Auftraggeber geeignete Kandidaten für die vom Auftraggeber beschriebene Stelle vor (Personalvermittlung). Vor der Vorstellung prüft Schichtfix Identität, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie die angegebenen Qualifikationen anhand der vom Kandidaten vorgelegten Unterlagen.
  2. Schichtfix betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung. Ein Arbeitsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zustande. Weisungsrecht, Lohnzahlung und alle Arbeitgeberpflichten liegen allein beim Auftraggeber.
  3. Schichtfix schuldet keine erfolgreiche Besetzung der Stelle, sondern die sorgfältige Suche und Vorstellung geeigneter Kandidaten.
  4. Von Kandidaten verlangt Schichtfix keine Vergütung; die Vermittlung ist für Arbeitsuchende kostenlos.

§ 3 Auftrag

  1. Der Auftraggeber beschreibt Tätigkeit, Einsatzort, Arbeitszeiten, Anzahl der Kräfte und Anforderungen (z. B. Deutschkenntnisse). Schichtfix übermittelt daraufhin ein Angebot mit dem Festpreis pro vermittelter Kraft.
  2. Der Vermittlungsauftrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp) genügt.

§ 4 Vergütung und Fälligkeit

  1. Für jede vermittelte Kraft erhält Schichtfix den im Angebot vereinbarten Festpreis. Weitere Kosten, Vorschüsse oder Anzahlungen fallen nicht an.
  2. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn zwischen dem Auftraggeber und einem von Schichtfix vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis zustande kommt und der Kandidat seinen ersten Arbeitstag beim Auftraggeber antritt. Tritt der Kandidat die Arbeit nicht an, entsteht kein Anspruch.
  3. Schichtfix stellt die Rechnung nach dem ersten Arbeitstag. Das Zahlungsziel ergibt sich aus dem Vermittlungsvertrag bzw. dem angenommenen Angebot.
  4. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§ 5 Ersatzgarantie

  1. Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist ab dem ersten Arbeitstag, sucht Schichtfix für diese Stelle einmalig und ohne weitere Vergütung eine Ersatzkraft. Dies gilt unabhängig davon, wer kündigt, es sei denn, das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen des Auftraggebers.
  2. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber Schichtfix das Ende des Arbeitsverhältnisses innerhalb von 7 Tagen in Textform mitteilt und die Rechnung für die ursprünglich vermittelte Kraft fristgerecht bezahlt hat.

§ 6 Vertraulichkeit und Folgeeinstellungen

  1. Kandidatenprofile und -unterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber darf sie nur für die Besetzung der angefragten Stelle verwenden und nicht an Dritte weitergeben.
  2. Stellt der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen einen von Schichtfix vorgestellten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung ein (auch für eine andere Stelle), gilt die Vermittlung als erfolgt und die Vergütung nach § 4 wird fällig. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Kandidatendaten unbefugt an Dritte weitergibt und es dort zur Einstellung kommt.
  3. Der Auftraggeber teilt Schichtfix den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem vorgestellten Kandidaten und den ersten Arbeitstag innerhalb von 3 Tagen mit.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber macht wahrheitsgemäße Angaben zur Stelle, insbesondere zu Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung, und hält die gesetzlichen Vorgaben (u. a. Mindestlohn, Arbeitsschutz) ein.
  2. Die Pflicht des Arbeitgebers, bei der Einstellung die Arbeitserlaubnis zu prüfen und eine Kopie aufzubewahren (§ 4a Abs. 5 AufenthG), bleibt unberührt.

§ 8 Haftung

  1. Schichtfix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Schichtfix haftet nicht für Arbeitsleistung, Verhalten oder Verbleib der vermittelten Kräfte, da diese ausschließlich beim Auftraggeber angestellt sind.

§ 9 Datenschutz

Schichtfix und der Auftraggeber verarbeiten personenbezogene Daten der Kandidaten nur im Rahmen der Stellenbesetzung und nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Gelsenkirchen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.